"Es ist die Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsguts."
Zu den relevanten Wertermittlungsverfahren zählen:
Der Verkehrswert - auch Marktwert genannt - ist ein gesetzlich definierter Wertbegriff (§ 194 Baugesetzbuch):
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zustand, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Dank der Verordnung § 2 Grundlagen der Wertermittlung (ImmoWertV) werden bei der Wertermittlung die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag (§3) und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag (§4) zugrunde gelegt.
Melina Rummel | Immobilienmaklerin | Region Karlsruhe