Bewertung von Immobilien - Beratung durch Melina Rummel Karlsruhe

Immobilienbewertung in Karlsruhe – realistisch & professionell

Was ist Ihre Immobilie wert?


Ob Kauf oder Verkauf, ob Beleihung, Bilanzierung, Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung – die Wertermittlung einer Immobilie kann viele Gründe haben.

An einer Immobilie hängen neben materiellen oft auch emotionale Werte: Vielleicht haben Ihre Großeltern das Haus vor 100 Jahren gebaut, vielleicht sind Ihre Kinder darin aufgewachsen oder Sie haben hier Ihre erste Geschäftsidee entwickelt. Solche Erinnerungen sind unbezahlbar.

Doch Ihre Immobilie hat auch einen realen Marktwert, der sich aus Substanz, Ausstattung und Lage ergibt – und dieser entscheidet über den Erfolg beim Verkauf oder der Finanzierung.
Als erfahrene
Immobilienmaklerin in Karlsruhe mit Schwerpunkt Immobilienbewertung ermittle ich für Sie den realistischen Verkehrswert Ihrer Immobilie – unabhängig, fundiert und marktorientiert.

Ich arbeite dabei mit anerkannten Bewertungsverfahren und berücksichtige alle relevanten Faktoren, um Ihnen eine präzise Einschätzung des Hauswerts in Karlsruhe, Ettlingen, Durlach oder Karlsbad  zu liefern.
Ob
Wertgutachten, Marktwertanalyse oder kostenlose Erstbewertung – Sie erhalten von mir eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.


Jetzt Marktwert anfragen - Ich freue mich auf Ihre Anfrage und berate Sie gerne persönlich.

  • Was bedeutet Wertermittlung?

    "Es ist die Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsguts."

  • Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

    Zu den relevanten Wertermittlungsverfahren zählen:


    • Vergleichswertverfahren ( 15 ImmoWertV)
    • Ertragswertverfahren (§§ 17-20 ImmoWertV)
    • Sachwertverfahren (§ 21-23 ImmoWertV).
  • Verkehrswert (Marktwert)

    Der Verkehrswert - auch Marktwert genannt - ist ein gesetzlich definierter Wertbegriff (§ 194 Baugesetzbuch):

    "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zustand, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

  • Verordnung

    Dank der Verordnung § 2 Grundlagen der Wertermittlung (ImmoWertV) werden bei der Wertermittlung die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag (§3) und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag (§4) zugrunde gelegt.

"Je nach Objektart und mit Hilfe der relevanten Wertermittlungsverfahren bewerte ich Ihre Immobilie objektiv und ermittle einen realistischen Marktwert."